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Deponie

Wir unternehmen große Anstrengungen, um die Ressourcen unserer Natur zu schonen. Daher bieten wir in unseren Werken die fach- und umweltgerechte Deponierung von Bodenaushubmaterialien an. Materialien der Schlüßelnummern 31411/29 bis 34 sowie 31424/37 können in unseren Bodenaushubdeponien fachgerecht entsorgt werden.

Mit unserem modernen Kipperfuhrpark können wir auch die Transportleistung für Sie übernehmen und einen schnellen Abtransport des Materials von Ihrer Baustelle gewährleisten.

Gerne finden wir mit Ihnen die optimale Lösung für Ihr Bauvorhaben!
Gerne beraten wir Sie individuell!

Allgemeine Übernahmebedingungen für Bodenaushub

Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H nimmt Bodenaushub (im Sinne der nachfolgenden Beschreibung) nur auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen an, deren Geltung der Übergeber akzeptiert. Das Angebot zur Übernahme ist für Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H. freibleibend, diese Bedingungen begründen keine Rechtsanspruch auf Übernahme.

Die Anlieferung des Materials ist nur mit Übergabe des entsprechenden Abfallinformationsblattes und der Bestätigung des aushebenden Unternehmens oder dem Beurteilungsnachweis möglich. Das Abladen des Materials darf erst nach vorangegangener Eingangskontrolle durch Personal der Wopfinger Transportbeton Ges.m.b.H. erfolgen. Bei Zuwiderhandeln, wie auch bei falscher übergeberseitiger Deklaration, ist der Übergeber zum Ersatz aller verursachten Kosten verpflichtet.

Eine Anlieferung ist von Mo bis Do von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. freitags von 7.30 bis 12.00 Uhr möglich.
Darüber hinausgehende Anlieferungszeiten können auf Anfrage vereinbart werden.

Materialien, die laut Deponieverordnung 2008 angenommen werden können:

  1. Bodenaushub entsprechend Schlüsselnummer 31411 / 29 bis 34
  2. Sonstige verunreinigte Böden, ausgehobenes Schüttmaterial, nicht gefährlich gemäß Schlüsselnummer 31424 / 37

Alle Materialien, die nicht den angeführten Schlüsselnummern entsprechen, sind von der Annahme ausgeschlossen (Achtung Humus ist nicht deponiefähig).

Der Abnehmer gewährleistet die rechtskonforme und ordnungsgemäße Übernahme und Entsorgung ausschließlich für jene Fraktionen und Mengen, die vom Abnehmer im abfallrechtlichen Sinn übernommen wurden.

Bodenaushubmaterial ist Material, das durch Ausheben oder Abräumen von im Wesentlichen natürlich gewachsenem Boden oder Untergrund – auch nach Umlagerung – anfällt. Der Anteil an mineralischen bodenfremden Bestandteilen, z.B. mineralischen Baurestmassen, darf dabei nicht mehr als 5 Volumsprozent betragen, der Anteil an organischen bodenfremden Bestandteilen, z.B. Kunststoffe, Holz, Papier usw. darf insgesamt nicht mehr als 1 Volumsprozent betragen;

Diese bodenfremden Bestandteile müssen bereits vor der Aushub- oder Abräumtätigkeit im Boden oder Untergrund vorhanden sein.

Das Bodenaushubmaterial kann von einem oder mehreren Standorten stammen, wenn das Vermischungsverbot gemäß AWG 2002 eingehalten wird.

Die Beschränkung des Anteils organischer bodenfremder Bestandteile gilt nicht für natürliche pflanzliche Bestandteile (z.B. Pflanzenreste, Humus, Wildholz in Wildbachsedimenten).

Unter Bodenaushubmaterial sind auch folgende Materialien zu subsumieren:

Materialmenge > 750 t aus Hochbau

  • ausgehobene Gewässersedimente (Bach- und Flusssedimente, Sedimente stehender Gewässer)
  • Material aus natürlichen Massenbewegungen, z.B. Geschieberäumgut, Felssturzmaterial, Murenräumgut
  • Tunnelausbruchmaterial

Deponieren von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial <2000 to

Vor der Übernahme muss eine Abfallinformation und eine Bestätigung des den Aushub durchführenden Unternehmens vorliegen, dass beim Ausheben keine Verunreinigungen erkennbar waren. Keine chemische Untersuchung notwendig.


Deponieren von nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial >2000 to

Vor der Übernahme muss eine Abfallinformation an den Deponieinhaber und eine chemische Untersuchung und Beurteilung = Beurteilungsnachweis vorliegen.

Keine Übernahme bei unvollständigen oder fehlenden Unterlagen!

Das Abladen darf erst nach vorangegangener Eingangskontrolle durch unser Personal erfolgen.

Hilfreicher Link

Downloads

Allgemeine Übernahmebedingungen für Bodenaushub
Aushubinformationen gemäß Bundesabfallwirtschaftsplan

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Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Anprechpartner gerne zur Verfügung:

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Umwelt­technik

Im Geschäftsbereich Umwelttechnik widmen wir uns der Erforschung und der Weiterentwicklung technischer Verfahren zur Erhaltung unserer Umwelt.

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Recycling

Wir bieten unseren Kunden in unseren Werken die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Baurestmassen an.

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Deponie

Wir unternehmen große Anstrengungen, um die Ressource Natur zu schonen. Daher bieten wir in unseren Werken die fach- und umweltgerechte Deponierung von Bodenaushubmaterialien an.

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Faktencheck Beton

Faktencheck Baustoff Beton: Klimafreundlich, Innovativ und Nachhaltig für unsere #KLIMAZUKUNFT

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